Schluss mit dem Ärger!

Negative Bewertungen schaden Ihrem Ruf und Ihrem Umsatz!

Jetzt risikofrei vom Profi löschen lassen!

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Schützen Sie Ihre Reputation

Negative Bewertungen schnell und risikolos entfernen lassen

Negative Bewertungen bei Google und Co haben schon so manches erfolgreiches und alteingesessenes Unternehmen in die Knie gezwungen? 

Ist ja auch verständlich, denn welcher Neukunde möchte als nächster schlechte Erfahrungen machen, wenn er durch negative Bewertungen von anderen bereits gewarnt wird?

Lassen Sie es nicht soweit kommen, lassen Sie ihre negativen Kommentare durch uns und mit Hilfe von erfahrenen Rechtsanwälten innerhalb von 1-3 Werktagen löschen.

Und das Beste: Sie können die Kosten für die Löschungen komplett von der Steuer absetzen!

So läuft eine Löschung ab

1

Anfrage senden

Sie übermitteln uns mit Hilfe des Kontaktformulars Ihre Anfrage. Sobald diese bei uns eingegangen ist, prüfen unsere Rechtsanwälte die Bewertungen.

2

kostenlose Erstberatung

Wir kontaktieren Sie innerhalb von 24 Stunden und entwerfen zusammen mit Ihnen eine individuell angepasste Löschkampagne nach Ihren Bedürfnissen.

3

risikofreie Beauftragung

Sie beauftragen uns Löschungen bei den jeweiligen Plattformen zu erwirken. Ohne Risiko, denn Sie zahlen nur bei einer erfolgreichen Löschung.

4

erfolgreiche Löschung

Erfahrene Anwälte machen sich an die Arbeit und veranlassen die Löschung Ihrer Bewertung - mit einer Erfolgsquote von über 94%.

Auf diesen Plattformen können wir auch Bewertungen löschen:

Kostenlose Erstberatung

Im Rahmen der Erstberatung prüfen wir, ob Ihre Bewertung löschbar ist. Wenn Sie uns anschließend mit einer Löschung beauftragen, zahlen Sie die vereinbarten Gebühren nur dann, wenn die Bewertung erfolgreich durch uns entfernt wurde.

Mehr Umsatz

Laut einer Harvard-Studie aus dem Jahr 2018 wird bei einem Bewertungsdurchschnitt von unter 3,3 Sternen gar kein Online-Geschäft mehr generiert. Dagegen können Sie ab einem Durchschnitt von 4,6 Sternen mit einem Auftragsplus von 30% oder mehr rechnen.

Besseres Ranking

Durch die Verbesserung Ihres Bewertungschnitts verbessert sich auch Ihr Ranking in den einschlägigen Suchportalen. Hebe Sie sich von Ihrer Konkurrenz ab und katapultieren Sie Ihr Unternehmen in den Suchergebnissen nach oben.

Konkrete Fallbeispiele

Wie Bewertungen gelöscht werden können

Wird eine Bewertung angefochten, liegt die Beweislast beim Verfasser der Bewertung. Dieser muss die Richtigkeit seiner Aussage beweisen können. In der Praxis erweist sich dies meistens als sehr schwierig, insbesondere, wenn die Löschungsanfrage von unseren erfahrenen Anwälten an die Portalbetreiber gestellt wird.

Bewertung
einer Arztpraxis

1/5

Sehr unfreundliche und herablassende Rezeption am Telefon. Ich habe mich sehr unwohl gefühlt.

Der Verfasser konnte nicht nachweisen, dass er jemals Patient dieses Arztes war.

Bewertung
eines Handwerkers

1/5
Der unfähigste Handwerker, den ich je gesehen habe. Nicht zu empfehlen, lieber selber machen.

Die Bewertung enthält Diffamierungen bzw. Beleidigungen.

Bewertung
eines Restaurants

2/5

Die Bedienung gibt sich Mühe, aber bei größeren Gruppen ist alles chaotisch. Das Essen war kalt. Preis Leistung unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt.

Die Bewertung enthält Behauptungen, die nicht bewiesen werden können.

Häufige Fragen & Antworten

Zunächst prüfen wir in einer kostenlosen Erstberatung, ob Ihre Bewertung entfernbar ist. Wenn Sie uns anschließend mit einer Löschung beauftragen, zahlen Sie die vereinbarten Gebühren nur dann, wenn die Bewertung erfolgreich durch uns entfernt wurde.

Wenn negative Bewertungen zu ihrem Unternehmen vorliegen, sehen die meisten Kunden, aus Angst vor weiteren schlechten Erfahrungen, von einem Kauf ab. Laut einer Harvard-Studie aus dem Jahr 2018 wird bei einem Bewertungsdurchschnitt von unter 3,3 Sternen gar kein Online-Geschäft mehr gemacht. Dies gilt auch für die Geschäftsanbahnungen über das Internet. Dagegen können Sie ab einem Bewertungsdurchschnitt von 4,6 mit einem Auftragsplus von 30% oder mehr rechnen.

Jede Person, die sich ein Google-Konto einrichtet, kann eine Bewertung abgeben. Google setzt dabei nicht voraus, dass die Bewertung von einem Ihrer Kunden, Patienten oder Mandanten stammt. Es werden nicht nur die Bewertungen selbst angezeigt, sondern auch Auszüge aus Bewertungstexten. Im Falle einer negativen Google-Bewertung werden so kritische Texte direkt im Google-Suchergebnis präsentiert. Zudem wirkt sich eine negative Google-Bewertung nicht nur negativ auf die Kaufentscheidung aus, sondern auch auf den Algorithmus der Suchmaschine selbst.

Verstößt eine Rezension gegen die Google-Richtlinien oder ist rechtswidrig, kann sie gelöscht werden. Laut mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2015 und 2016 müssen Portalbetreiber rechtswidrige Bewertungen entfernen. Auch 1-Stern-Bewertungen ohne Kommentar kann man löschen. Das Landgericht Hamburg, im Urteil vom 12.01.2018 (Az.: 324 O 63/17), behandelte explizit diesen Fall. Unsere Aufgabe ist es, diesen Rechtsanspruch für Sie durchzusetzen!

Der Löschungsprozess verläuft mittlerweile deutlich schneller: In der Regel dauert es ab Einleitung der Löschung nur noch 1–3 Werktage, bis die Bewertung entfernt wird. Bereits über 80 Prozent der angefochtenen Bewertungen werden unmittelbar in dieser ersten Phase erfolgreich gelöscht. In seltenen Fällen, in denen es zu einer zweiten Prüfphase mit anwaltlicher Stellungnahme kommt, kann sich die Bearbeitungszeit um wenige zusätzliche Tage verlängern.

Das kommt immer auf die zu löschende Bewertung an. Erstaunlich viele negative Bewertungen sind rechtswidrig, da sie häufig gegen Richtlinien der jeweiligen Portale verstoßen oder Schmähkritik enthalten. Außerdem kann der Rezensent in vielen Fällen die behaupteten Tatsachen nicht beweisen, was zur wahrscheinlichen Durchsetzung der Löschung führt. Mit ein wenig Unterstützung von Ihnen, liegen die Erfolgsaussichten bei über 90%.

Große Portale wie z.B. Google erhalten täglich mehrere tausend Anfragen sowie Beschwerden über ungerechtfertigte Bewertungen. Daher ist es kaum möglich, in direkten Kontakt mit Google zu treten. Unsere juristische Expertise im Umgang mit Google und anderen Portalen ermöglicht es uns Ihren Rechtsanspruch zügig und effizient durchzusetzen.

Nein, denn in 95% aller erteilten Aufträge benötigen wir keine Vollmacht von Ihnen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte machen sich an die Arbeit und wickeln alles weitere ohne Ihr Zutun ab. Sie dürfen sich zurücklehnen und auf die Löschung warten.

Sobald wir eine Rückmeldung des Portalbetreibers erhalten, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sollten wir bei einer Löschung wider Erwarten keinen Erfolg haben, entstehen Ihnen natürlich keine Kosten. Unser Service ist und bleibt erfolgsbasiert.

Ein Nutzerprofil kann Sie kein zweites Mal bewerten. Sofern eine Bewertung gelöscht wird, wird dieses Profil für eine weitere Bewertung gesperrt.

Zahlung

nur bei Erfolg

Bereits über

150.000

erfolgreiche Löschungen

verlässliche

94%

Erfolgsquote

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Lassen Sie Ihre negativen Bewertungen von erfahrenen Profis löschen.
Absolut risikofrei, denn Sie zahlen nur bei einer erfolgreichen Löschung.

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